Nutzungsrechte: Wer darf wann, wie, welche Schrift benutzen?

Schrift ist überall – ob gedruckt oder digital. Doch keiner verschwendet einen Gedanken daran, wo sie herkommt und wem sie gehört. So wird die Frage nach den Nutzungsrechten für Unternehmen zum Mysterium.

Schriften wachsen nicht auf Bäumen und erscheinen auch nicht auf magische Weise im Internet. Sie werden von Schriftgestaltern entworfen und von Schriftanbietern vertrieben. Schrift ist demnach eine Ware wie ein Auto oder andere materielle Gegenstände. Typografie lässt sich am ehesten mit einer Software vergleichen, die nicht greifbar ist, aber ebenso einen Wert besitzt. Diese Tatsache macht es, ist sie erst mal verinnerlicht, wesentlich einfacher, den Umgang mit Schriften zu verstehen.

Nicht „kaufen“, sondern „mieten“

Schriften werden nicht gekauft im eigentlichen Sinne, sondern es wird ein Recht an ihrer Nutzung für einen bestimmten Zweck erworben. Diese Nutzungslizenz bestimmt je nach Umfang der Nutzung auch den Preis. Es ist wichtig, sich den Lizenzvertrag und die Nutzungsrechte genau durchzulesen, da hier festgelegt wird, auf wie vielen Computern die Schrift installiert werden darf und in welchem Umfang sie in Print und Digital verwendet werden kann.

Es entsteht also ein Nutzungsvertrag zwischen dem Schriftanwender (Firmen, Agenturen, Designer, Privatnutzer) und dem Lizenzgeber (Anbieter von Schriften wie beispielsweise Font-Shop, Monotype, My Fonts, Google Fonts und so weiter).

Wer kauft, wer nutzt?

Oft ist es im Arbeitsalltag der Fall, dass es drei involvierte Parteien gibt. Zum einen der bereits erwähnte Lizenzgeber, dann eine Agentur und einen Auftraggeber, den Kunden. Wichtig ist bei diesem Verhältnis vor allem: Es kauft immer derjenige die Schrift, der auch damit arbeitet. Wenn beispielsweise ein Unternehmen eine Content-Marketing-Agentur damit beauftragt, ein Kunden- oder Mitarbeitermagazin zu gestalten, und dafür eine Schrift benötigt wird, dann muss die Lizenz auf die Agentur ausgestellt sein, die die Schrift auf ihren Rechnern installiert und mit ihr arbeitet.

In diesem Fall bezahlt die Agentur den Lizenzgeber der Schrift und erhält im Gegenzug die Nutzungsrechte. Die Kosten kann die Agentur je nach Absprache und weiterer Nutzung in der späteren Abrechnung dem Kunden in Rechnung stellen oder selbst tragen.

Möchte der Kunde die Schrift auch bei sich auf dem Computer installieren, muss er eine eigene Schriftlizenz erwerben. Auch wenn er für die Lizenzkosten der Agentur aufkommt, hat der Kunde kein Recht, darauf die Schrift von der Agentur geliefert zu bekommen.

Alles Wichtige auf einen Blick:

  • Schriften werden nicht gekauft, sondern durch Nutzungslizenzen „gemietet“
  • Lizenzträger muss immer der Nutzer der Schrift sein
  • Schriften dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden
  • Eine unbefugte Weitergabe der Schrift macht den Nutzungsvertrag nichtig und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen

 

Mehr Informationen und weitere Artikel zum Thema:

typografie.info

typolexikon.de

linotype.com

 
Titelbild: publish! | Material: Adobe Stock

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