Unternehmen müssen in der Regel einen Beitrag an die Künstlersozialkasse zahlen; viele wissen das aber nicht. Eine Anwaltskanzlei aus München macht sich das zunutze – und betreibt nebenbei hervorragendes Content-Marketing.
Sie erklären die Künstlersozialabgabe und nutzen dafür die beliebte Form der Lege-Videos. Sie verweisen am Ende des Videos ganz dezent auf eine Internetseite, die suchmaschinenoptimiert alle Anfragen abgreift, die sich um „Künstlersozialabgabe“ und „Hilfe“ drehen. Auf der Website geht es zunächst tatsächlich nur um Content, um Inhalt, um Expertenratschläge, um tatsächliche Hilfestellung. Das ist clever gemacht. Denn „sie“: Das sind in Wirklichkeit die Anwälte der Kanzlei Lausen in München, die sich – wie soll es anders sein – auch mit Fällen aus der Künstlersozialabgabe beschäftigen. Das bemerkt man aber erst auf den zweiten Blick – weshalb es sich um Content-Marketing handelt, wie es im Buche steht.
Obendrein lohnt sich das Video tatsächlich – erklärt es doch einen Sachverhalt, der viele kleine, mittelständische und große Unternehmen aus Unwissenheit vor Probleme stellen könnte. Denn nicht jeder weiß: Wer eine Unternehmenswebsite betreibt oder auf andere Weise für sich wirbt, der muss mit hoher Wahrscheinlichkeit an die Künstlersozialkasse zahlen, wenn er selbständige Kreative mit dem Erstellen der Werbemittel beauftragt hat.
Weitere Informationen: www.kuenstlersozialabgabe-hilfe.de